Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 5. März 2008 angepasst und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Ziele dieser Neuregelung sind die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter, die zu Hause leben, insbesondere jene mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Erfahren Sie hier mehr dazu.